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Schlatter Industries AG
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Ab 2022 sind Schweizer Unternehmen, die bestimmte Grössenkriterien erfüllen, gesetzlich dazu verpflichtet, über „nichtfinanzielle Belange“ (u.a. Nachhaltigkeit) zu berichten. Im Englischen spricht man in diesem Zusammenhang von der "ESG-Berichterstattung". E steht für „Environmental“ (Umwelt), S für „Social“ (Soziales) und G für „Governance“ (Unternehmensführung).
Obwohl die Schlatter Gruppe die gesetzlich definierten Grössenkriterien im Moment noch nicht erfüllt, haben sich der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung im letzten März für einen ESG-Bericht auf freiwilliger Basis entschieden. Damit rückt das Thema ESG auch für uns in den Fokus.