Benutzerspezifische Werkzeuge

Entschädigungen und Beteiligungen

Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und Beteiligungsprogramme

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten für ihre Tätigkeit, speziell für die Vorbereitung und Teilnahme an den Sitzungen sowie für die Arbeit in den Ausschüssen, eine fixe Jahresentschädigung. Die Festsetzung der Jahresentschädigung erfolgt einmal jährlich durch den Verwaltungsrat auf Antrag des Nomination and Compensation Committee.

Zusätzlich zur fixen Jahresentschädigung können die Mitglieder des Verwaltungsrats am Aktienbeteiligungsplan der Schlatter Gruppe partizipieren.

Der Verwaltungsrat der Schlatter Holding AG bezeichnet jährlich die Planteilnehmer und die Anzahl der zugeteilten Aktien. Die Planteilnehmer erhalten durch den Arbeitgeber ein Angebot zum Erwerb von Aktien der Konzernmuttergesellschaft, der Schlatter Holding AG, Schlieren (CH). Die Annahme des Angebots ist freiwillig.

Das Angebot unterliegt den Bedingungen, wie sie im Angebotsschreiben, im Aktienbeteiligungsplan, im Reglement betreffend Administration des Aktienbeteiligungsplans und in der Vereinbarung mit der Credit Suisse enthalten sind. Die Credit Suisse, Zürich (CH), wurde mit der Verwaltung des Plans beauftragt.

Der Preis pro Aktie entspricht für die Mitglieder des Verwaltungsrats 75 % des Durchschnitts der Börsenschlusskurse während der Periode 1.1. bis 31.3. des Angebotsjahrs. Sämtliche Aktien sind für drei Jahre gesperrt.

Die Entschädigung der Mitglieder der Gruppenleitung erfolgt unter Berücksichtigung von Aufgaben, Leistung und Geschäftsgang. Sie beinhaltet nebst einer fixen Jahresentschädigung einen Bonus von 25 bis 50 % des Jahressalärs. Der Bonus bemisst sich nach einem fixen Prozentsatz des erwirtschafteten EBITs, von dem 10 % des Net Working Capitals in Abzug gebracht werden. Die Festsetzung der Entschädigung für den CEO erfolgt einmal jährlich durch den Verwaltungsrat auf Antrag des Nomination and Compensation Committee. Für die übrigen Mitglieder der Gruppenleitung erfolgt die Festsetzung jährlich auf Antrag des Nomination and Compensation Committee in Zusammenarbeit mit dem CEO.

Zusätzlich können die Mitglieder der Gruppenleitung am vorgängig beschriebenen Aktienbeteiligungsplan der Schlatter Gruppe partizipieren. Der Preis pro Aktie entspricht für die Mitglieder der Gruppenleitung 50 % des Durchschnitts der Börsenschlusskurse während der Periode 1.1. bis 31.3. des Angebotsjahrs. Die Aktien sind zu einem Drittel frei verfügbar. Zwei Drittel der Aktien sind für drei Jahre gesperrt.

Die für das Aktienbeteiligungsprogramm der Schlatter Gruppe benötigten Aktien werden von der Schlatter Holding AG an der SIX Swiss Exchange zu Handelskursen beschafft.

 

Artikelaktionen
  • Schlatter Industries AG
  • Brandstrasse 24
  • 8952 Schlieren
  • Switzerland
  • T +41 44 732 71 11
  • F +41 44 732 45 50
  • info@schlattergroup.com